Satzung
Auszug:
§ 2 Gesellschaftszweck, Gegenstand des Unternehmens

1.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.

2.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, kreative Workshops, Ausstellungen von Malerei, Skulpturen, Fotokunst, Filmkunst, Videokunst, darstellender und szenischer Kunst) und soziokulturelle Veranstaltungen (Vorträge, Debatten, Workshops, Präsentationen zu regionaler Identität und überregionalem Bezug, demografischem Wandel, Teilhabe, politischer Partizipation, Migration, Ethik, Philosophie, Religion, seelische Gesundheit).
Diese finden als Präsenzveranstaltungen und teilweise gleichzeitig als Online-Veranstaltungen, reine Online (Social Media) – Multimedia-Debatten und – Präsentationen, die mitunter zu einem späteren Zeitpunkt in eine Präsenzveranstaltung einmünden können, und durch virtuelle Ausstellungen statt:

In Zusammenarbeit mit Zeitzeugen, Akteuren, Trägern und Gedenkstätten
Beiträge in Form von Vorträgen, Debatten, Dokumentationen, szenischen Darstellungen und Lesungen

In Zusammenarbeit mit international und interkulturell tätigen Personen, Gruppen und Trägern
Beiträge in Form von Vorträgen, Debatten, Dokumentationen und szenischen Darstellungen und Lesungen

Das teilweise analoge/digitale Publizieren sämtlicher Ergebnisse zu den oben genannten Themenfeldern.
Die im Internet veröffentlichten Beiträge bleiben frei verfügbar
