Satzung
Auszug:
§ 2 Gesellschaftszweck, Gegenstand des Unternehmens
1.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.
2.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, kreative Workshops, Ausstellungen von Malerei, Skulpturen, Fotokunst, Filmkunst, Videokunst, darstellender und szenischer Kunst) und soziokulturelle Veranstaltungen (Vorträge, Debatten, Workshops, Präsentationen zu regionaler Identität und überregionalem Bezug, demografischem Wandel, Teilhabe, politischer Partizipation, Migration, Ethik, Philosophie, Religion, seelische Gesundheit).
Diese finden als Präsenzveranstaltungen und teilweise gleichzeitig als Online-Veranstaltungen, reine Online (Social Media) – Multimedia-Debatten und – Präsentationen, die mitunter zu einem späteren Zeitpunkt in eine Präsenzveranstaltung einmünden können, und durch virtuelle Ausstellungen statt: